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Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft, wichtig für Shopbetreiber

11 Aug 2011

Der Bundestag hat am 26.05.2011 die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht verabschiedet. Die Gesetzesänderungen sowie die neue Widerrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung treten ab dem 04.08.2011 in Kraft. Die „alten“ Widerrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrungen können noch für einen Übergangszeitraum von 3 Monate (also einschließlich 04.11.2011) nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften verwendet werden.
Ab dem 05.11.2011 müssen Händler zwingend die neue Widerrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung verwenden. Für den Zeitraum der Übergangsfrist drohen somit keine Abmahnungen, trotzdem ist der Händler gut beraten, möglichst zeitnah die neue Widerrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung zu verwenden. Was sich ändert und was Sie als Händler beachten müssen, lesen Sie hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbelehrung-2011.html

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Die neuen Vorschriften zeigen, dass der Verbraucher zukünftig für bestellte Waren nur noch dann Wertersatz leisten muss, wenn er die Waren in einer über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgehenden Weise genutzt hat und er über diese Folge zuvor auch (in Textform) belehrt worden ist.

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