
Missbräuchliche Abmahnungen als Einnahmequelle für Rechtsanwälte?
Abmahnungen gehören zum Leben vieler Onlinehändler. Grundsätzlich gilt dabei, dass man nur dann die Abmahnkosten übernehmen muss, wenn die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich war. Das LG Mainz musste sich mit der Frage beschäftigen, wann die Abmahnung eines Shopbetreibers als rechtsmissbräuchlich anzusehen.
Quelle: http://www.e-recht24.de
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