
Einstweilige Verfügung in Bezug auf Nutzung des Siegels „Geprüfte Sicherheit“
Es liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart vor, in der das Gericht untersagt, mit dem Prüfzeichen „GS-Zeichen“ und dem Siegel „Geprüfte Sicherheit“ zu werben, solange das Unternehmen selbst nicht Inhaber eines entsprechenden GS-Zertifikates ist und/oder ... [weiterlesen]
Quelle: http://abmahnung-blog.de
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