
BGH: Markenname im Metadaten rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Februar 2010 im Streit um von Keywords ausgehenden Markenrechtsverletzungen entschieden, doch liegt das Urteil erst seit wenigen Tagen vor: Wer Markennamen Dritter in der Kopfzeile seines Internetangebots nutzt und dadurch in Suchmaschinen besser gefunden wird, ist für die damit einhergehende Rechtsverletzung als Täter verantwortlich (BGH, Urteil vom 04.02.2010, Az.: I ZR 51/08).
Quelle: http://www.telemedicus.info/urteile/Marken-und-Namensrecht/1078-BGH-Az-I-ZR-5108-Power-Ball.html
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